Begriffsdefinition: Was versteht man unter Krankenfahrten?
Klären wir zuerst den Grundbegriff: Was versteht man unter Krankenfahrten? Bei Krankenfahrten in Düren bringen professionelle Fahrer erkrankte Menschen zu ihren medizinischen Terminen. Auch die Rollstuhlbeförderung in Düren gehört dazu, in entsprechend eingerichteten Fahrzeugen, die einen sicheren Ein- und Ausstieg ermöglichen. Im Gegensatz zum Krankentransport oder der Krankenbeförderung ist keine Begleitung durch medizinisches Fachpersonal dabei. Bei Frank Arndt Personenbeförderung in Düren steht Ihnen jedoch der Fahrer als praktischer Helfer zur Verfügung und packt gern für Sie tatkräftig an. Finden die Krankenfahrten in Düren aus nachvollziehbaren medizinischen Gründen statt, begleicht die Krankenkasse nach Absprache die Kosten.
Blick aufs Detail: Welche Arten von Krankenfahrten gibt es?
Krankenfahrten in Düren finden aus verschiedensten Gründen statt. Das sind die häufigsten Arten:1
- Fahrten zur Dialyse oder Bestrahlung
- Beförderung zur Krebstherapie in Düren
- Fahrten im Rollstuhlspezialmietwagen
- Transporte zu ambulanten Operationen
- Fahrten zu Haus- und Fachärzten
- Beförderung zu medizinischen Zentren
- Entlassungsfahrten aus der Klinik
- Transporte ins Krankenhaus
Regeln der Krankenkasse: Wer hat Anspruch auf Krankenfahrten?
Nicht jeder, der zum Arzt will, erhält eine Krankenfahrt bezahlt: Wer hat Anspruch auf Krankenfahrten in Düren? Anspruch haben erkrankte Menschen, die eine zwingend medizinisch notwendige Leistung der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen möchten. Das Beförderungsmittel muss notwendig und zugleich wirtschaftlich sein. Dabei spielt der aktuelle Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin eine wichtige Rolle, ebenso wie die Gehfähigkeit.
Da die Krankenkassen zur Bezahlung von genehmigungspflichtigen Krankenfahrten in Düren Einzelfallentscheidungen treffen, sollten Sie vorher mit Ihrem Sachbearbeiter darüber reden. Fahrten zur Abholung von Befunden und zu Terminabsprachen werden beispielsweise nicht bezahlt, die Krankenfahrt bei Krebstherapie in Düren hat hingegen gute Chancen auf finanzielle Begleichung. Daneben gibt es genehmigungsfreie Transporte, zum Beispiel bei höheren Pflegegraden.
Der Einstieg: Wie beantrage ich eine Krankenfahrt in Düren?
Sie möchten diese Leistung in Anspruch nehmen und fragen sich deshalb: Wie beantrage ich eine Krankenfahrt in Düren? Krankenfahrten in Düren beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Dafür können Sie einfach dort anrufen, Ihren Fall erklären und um die Erstattung der Fahrtkosten bitten. Wahrscheinlich müssen Sie zusätzlich eine ärztliche Verordnung / Bescheinigung einreichen. Die Bestätigung zur Kostenübernahme sollten Sie sich unbedingt schriftlich geben lassen, niemals mündlich! In einigen Fällen wurden Krankenfahrten in Düren schon telefonisch zugesagt und hinterher doch abgelehnt. Wenn Sie die Bestätigung haben, buchen Sie Ihre Beförderung bei Frank Arndt Personenbeförderung in Düren.
Wer führt ambulante Krankenfahrten zu einer Dialysebehandlung in Düren durch?
Welche Möglichkeiten bieten sich bei Ihnen vor Ort: Wer führt ambulante Krankenfahrten zu einer Dialysebehandlung in Düren durch? Frank Arndt Personenbeförderung in Düren gehört zu den alteingesessenen lokalen Fahrdiensten, die Kranke und auf den Rollstuhl angewiesene Menschen professionell und sicher befördern. Daneben gibt es weitere, ähnlich gelagerte Service-Unternehmen.
Welche Kosten werden bei Krankenfahrten übernommen?
Bleibt noch die Frage: Welche Kosten werden bei Krankenfahrten übernommen? Bezahlt wird jede notwendige und genehmigte Fahrt bis auf eine geringe Zuzahlung, die gesetzlich Versicherte leisten müssen. Wenn Sie von der Zuzahlung bei Medikamenten und Fahrtkosten befreit sind, legen Sie bei Ihren Krankenfahrten in Düren die entsprechende Befreiungskarte vor. Dann tritt die Krankenkasse vollständig für Sie ein.
Wie hoch ist meine Zuzahlung für Krankenfahrten ohne Befreiung?
Sie würden gern wissen, inwieweit Sie selbst finanziell belasten werden: Wie hoch ist meine Zuzahlung für Krankenfahrten ohne Befreiung? Das legen die folgenden Gesetzesparagraphen fest: §32 SGB V / §33 Abs. 2 SGB V i.V.m. §§61 und 62 SGB V.2
Dort steht geschrieben, dass die Zuzahlung zu Krankenfahrten mindestens 5,00 und maximal 10,00 Euro beträgt, jedoch 10 Prozent der Rechnungssumme. Wenn Hinfahrt und Rückfahrt jeweils 20,00 Euro kosten, liegt Ihr Eigenteil von den insgesamt zu zahlenden 40,00 Euro bei 10,00 Euro. Bei einem Fahrtpreis von 70,00 Euro je für Hinfahrt und Rückfahrt leisten Sie zu den insgesamt 140,00 Euro eine Zuzahlung von 14,00 Euro, das entspricht 10 Prozent.
Kann ich eine Begleitperson zu einer Krankenfahrt mitnehmen?
Als Patient fühlen Sie sich sicherer, wenn ein Angehöriger oder Freund dabei ist, deshalb möchten Sie wissen: Kann ich eine Begleitperson zu einer Krankenfahrt mitnehmen? Frank Arndt Personenbeförderung in Düren sieht es als eine Selbstverständlichkeit an, eine Begleitperson ohne Mehrkosten mitzunehmen.
Fazit
Wer krank oder auf den Rollstuhl angewiesen ist, kann bei Bedarf Krankenfahrten in Düren in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Zahlung von medizinisch notwendigen Fahrten, sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter darauf an! Die Zuzahlung hält sich in Grenzen und eine Begleitperson kann auf Wunsch kostenlos mit.